Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen
  von
  
  Hund und Reisen*,
  im folgenden HuR genannt:
  (*Reisebüro Kluth, Inh. Beate Kluth, Hund-und-Reisen.de, Ernst-Kuss-Str. 9, 47249 Duisburg)
  
  1. Abschluß des Vermittlungsvertrages
  
  1.1 HuR tritt, soweit nicht anders angegeben, als Vermittlungspartner auf.  Vertragspartner sind bzw.   werden der Mieter einerseits und der Eigentümer des Objektes   andererseits. HuR ist von dem Eigentümer bevollmächtigt, in dessen Namen   Mietverträge für sein Objekt abzuschließen und Geldzahlungen für diesen   zu empfangen. 
  1.2 
  Die Rechte und Pflichten des Mieters  ergeben sich aus den mit dem Eigentümer getroffenen Vereinbarungen sowie den nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
  
  2. Buchungsablauf
  
  
  2.1 Die Buchung kann telefonisch, per E-Mail, Onlineformular oder schriftlich erfolgen.
  
  Der Mieter hat die Möglichkeit,   mehrere Personen mit ihm anzumelden. In diesem Fall haftet er für die   Erfüllung der Verbindlichkeiten der mit angemeldeten Personen gegenüber   dem Eigentümer.
  2.2 Der Vermittlungsvertrag gilt als erfüllt, wenn zwischen dem Buchenden und dem
  Leistungsträger ein Vertrag zustande gekommen ist und dem Buchenden seitens HuR oder des Eigentümers bestätigt worden ist.  Dem Mieter geht   die Bestätigung/Rechnung zusammen mit den Zahlungsfristen für die Anzahlung, der  Restzahlung zu. 
  
  3. Bezahlung
  
  Mit Vertragsschluss (Zugang der Bestätigung/Rechnung) ist eine Anzahlung   fällig. Soweit im Einzelfall nicht anderes in der Bestätigung   vermerkt, beträgt diese 30% des Mietpreises und ist innerhalb von 7   Tagen nach Datum der Bestätigung zu bezahlen.  Die Restzahlung ist spätestens 4   Wochen vor Belegungsbeginn zu überweisen.
  HuR ist hinsichtlich aller Zahlungen und bezüglich eventueller   Rücktrittskosten Inkassobevollmächtigte des Vermieters. Zahlungen sind   an das angegebene  Konto von HuR zu leisten. Entscheidend ist, dass der jeweilige   Geldbetrag innerhalb der vereinbarten Zeit bei HuR eingegangen   sein muss. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen kommt es auf die Gutschrift auf   dem Empfängerkonto an.  Anspruch auf   Bezug des Mietobjektes bei nicht fristgerechter Zahlung der gesamten   Miete besteht nicht. 
  
  3.1 
  Unterliegt der Vermieter/Leistungsträger/Veranstalter den Vorschriften der §§ 651a ff BGB, so ist
  die Anzahlung erst nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gem. §651 k BGB zu
  entrichten.
  3.2 
  Gehen Anzahlung und/oder Restzahlung bei HuR nicht innerhalb der   jeweiligen Frist ein, obwohl das Ferienobjekt vertragsgemäß zur   Verfügung steht, ist HuR berechtigt,   nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Vermieters   dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und  namens und in   Vollmacht des Vermieters für diesen pauschalierte Rücktrittsgebühren   gemäß Ziffer 4.1 zu berechnen.
 
  
  4.  Rücktritt/Stornierung seitens des Mieters
  
  Es wird darauf hingewiesen, dass bei vermittelten Mietverträgen mit   Privateigentümern kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Aus Kulanzgründen gelten jedoch folgende in den Punkten 4.1 bis 4.4 aufgeführte Bestimmungen:
  4.1.
  Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann HuR als
  Inkassobevollmächtigter für den Eigentümer Ersatz  verlangen, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnliche mögliche anderweitige Belegung des Objektes berücksichtigt sind. HuR kann den
  Ersatzanspruch wie folgt pauschalieren:
  
  Die Annulierungskosten betragen: a.) 
  bis
  60 Tage vor Mietbeginn: 30% des Gesamtpreises, b.) 
  vom 59. bis 50. Tag vor Mietbeginn 50%, c.) 
  vom 49. bis  35.Tag vor Mietbeginn: 70%, d.) ab dem 34. bis 7 Tag  vor Mietbeginn 90%, 
  e.) 
  ab dem 6.Tag vor Mietbeginn: 100% 
  des Gesamtreisepreises.  Unabhängig von den Annulierungskosten wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75,-EUR erhoben.
  4.2 Es bleibt Ihnen ausdrücklich vorbehalten, dem Vermieter  oder gegenüber HUR nachzuweisen, dass dem   Vermieter tatsächlich ein  	wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist als die jeweils geltend   gemachte pauschale Entschädigung.
  4.3 Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen   Entschädigung den konkreten Ausfall geltend zu machen, welcher in diesem   Fall Ihnen gegenüber zu  	beziffern und zu belegen ist.
  4.4. 
In  Fall eines Rücktritts sind Sie berechtigt, nach Maßgabe der   Buchungsbestätigung, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, der mit allen   Rechten und Pflichten in  den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag eintritt. HUR erhebt dafür   eine Umbuchungsgebühr i.H.v. 75,-EUR. 
  Der Vermieter, vertreten durch   HUR, kann  der Person des Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn dieser den   besonderen Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügt oder   seinem Eintritt in den  Vertrag gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. 
  
 5. Höhere Gewalt, außergewöhnliche Ereignisse, besondere Umstände
5.1 Wenn HUR oder der Eigentümer des Objektes aufgrund von Höherer   Gewalt, außergewöhnlichen Ereignissen oder anderen besonderen Umständen   daran gehindert werden sollte, die Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu   erfüllen, kann dieser Vertrag in Vertretung für den Eigentümer   durch HUR oder den Eigentümer selbst fristlos gekündigt werden.   Als Höhere Gewalt, außergewöhnliche Ereignisse oder besondere Umstände   werden unter anderem Natur- und Umweltkatastrophen jeder Art (z.B.   Überschwemmungen, Erdbeben, Unwetter und andere außergewöhnliche   Wetterbedingungen), Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen,   Schließung von Grenzen, Krieg, Revolution, politische Unruhen,   Abriegelung von geographischen Gebieten, Streiks, Lebensmittelknappheit   oder -rationierung, Unterbrechung des Währungshandels,   Verkehrsbedingungen und Aussperrungen angesehen. Ungeachtet bleibt, ob   diese zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren. Die Haftung für die   Nichterfüllung des Vertrages durch HUR oder den Eigentümer  ist   in diesen Fällen ausgeschlossen. HUR wäre in den zuvor genannten Fällen   berechtigt, alle Beträge zu behalten, die an HUR durch den Mieter bezahlt   worden sind. 
Aus Kulanzgründen würden jedoch in enger Abstimmung mit dem Eigentümer unter Umständen folgende Möglichkeiten angeboten werden:
a. Eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Reisetermin wäre   möglich. Bei einer Umbuchung würden die Zahlungen auf den neuen   Reisezeitraum angerechnet werden.
b. 
Die Ausstellung eines Gutscheins käme ebenfalls in Betracht.
c. Die teilweise Erstattung des Reisepreises wäre eventuell  möglich. 
5.2 Bei behördlicherseits angeordneten Maßnahmen, beispielsweise dem   Erlassen von Zugangsbeschränkungen in Form von 2G- oder 2G+-Regeln, zur   Bekämpfung der Coranapandemie, besteht kein Anspruch des Mieters auf   eine kostenlose Stornierung, wenn diese dem Mieter bereits bei der   Buchung bekannt waren. Eine kostenlose Stornierung ist insbesondere auch ausgeschlossen,   wenn ein Hinderungsgrund in der Person des Mieters liegt (§ 537 Abs. 1   Satz 1 BGB), zum Beispiel wenn nach der Buchung während des Aufenthaltes   geltende Regeln, Auflagen, Maßnahmen etc. in Kraft treten und der   Mieter/Mitreisende aufgrund einer individuellen Entscheidung, sich nicht   oder nicht vollständig impfen zu lassen an der Ausübung des   Gebrauchsrechts gehindert ist. 
5.3  Der Vermieter oder HuR als Vertreter können den Vertrag nach   Belegungsbeginn kündigen, wenn der Mieter oder die mitreisenden Personen bzw. Hunde die   Durchführung des  Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn sie sich in einem Maß vertragswidrig verhalten, dass   die sofortige  Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im   Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts   und des Inventars. Wird  der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den   Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter   Aufwendungen sowie diejenigen  Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Belegung des   Objekts erhält.
5.4
Im Übrigen gelten aus Kulanzgründen die in den Punkten 4.1 bis 4.4 aufgeführten Bestimmungen.
6. Umbuchung
  
  Werden auf  Ihren Wunsch nach Vertragsabschluss Änderungen hinsichtlich   des Reisetermins, der Belegungsdauer oder der im Vertrag angegebenen   Anzahl von  Personen und den Haustieren vorgenommen), so erhebt   HuR, falls die Umbuchung möglich ist und durchgeführt werden   kann, bis 90 Tage vor  Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr i.H.v. 75,-EUR pro Umbuchung.   Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls   möglich, nur nach  Rücktritt vom Vertrag zu vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger   Neubuchung durchgeführt werden. 
  
  7. Paß-u. Visavorschriften, Vorschriften über die Mitnahme von Hunden.
  
  HuR ist zur Beschaffung von Visa, Bescheinigungen, Einfuhrgenehmigungen oder sonstigen
  Unterlagen nicht verpflichtet, sofern nichts anders vereinbart wurde.
  
  8.Haftung von HuR
  
  8.1 Kommt ein der Buchungsanfrage entsprechender Vertrag mit dem Vermieter/Anbieter nicht zustande,
  entsteht hieraus keine Haftung für HuR. 
  8.2 HUR
  übernimmt sämtliche Angaben zu dem vermittelten Objekt,  Lage, dem   Ferienort und  Umgebung vom Eigentümer. Trotz sorgfältiger   Bearbeitung  kann HUR keine Haftung für die vom Eigentümer gemachten   Angaben übernehmen. Alle Größen- und Entfernungsangaben sind geschätzte   Werte ohne Gewähr.
  8.2 Beschränkung der Haftung 
  HuR haftet nicht für Schäden die durch einen anderen
  Reiseveranstalter/Leistungsträger/Eigentümer verursacht werden.
  
  9. Mitwirkungspflicht 
  
  Der Gast ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
  Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Gast
  ist insbesondere verpflichtet, die Beanstandungen unverzüglich bei seinem Ansprechpartner vor Ort/Verwalter oder Mitarbeiter der Unterkunft anzumelden. Später geltend  gemachten Ansprüchen können wir als vermittelnde Agentur leider nicht  nachkommen. 
  Es wird alles getan, um das Problem zu beheben. Unterläßt der Gast
  schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. HuR ist zu keinem Zeitpunkt zu Entschädigungsleistungen verpflichtet;   auftretende Schwierigkeiten sind in Abstimmung zwischen Gast und   Unterkunftsanbieter zu regeln.
  
 
  10
  . Rücktrittskostenversicherung 
  
  HuR empfiehlt den Abschluß einer Reiserücktrittversicherung. Derr Mieter erhält zusammen mit der Bestätigung einen Link zu einer Reiserücktrittsversicherung.
  
  11. Salvatorische Klausel
  
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen   ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit   später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen   Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung   soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die   wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt   haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung   bedacht hätten. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Lücken   in diesen Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen. 
12. Gerichtsstand 
  
Der Gast kann HuR nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand ist Duisburg. 
Stand: 01.10.2022
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